Bodengesundheitsdienst

Gülle . . . Geld stinkt tatsächlich!

Der innerbetriebliche Wert einer Gülle wird durch sein Mineraldüngeräquivalent beschrieben. Die konkrete Fragestellung lautet: Wieviel Kilogramm an mineralischem Stickstoff, Kalium bzw. Phosphat kann die Gülle ersetzen? Dazu müssen die Inhaltsstoffe der Gülle bekannt sein. Da diese Inhaltsstoffe je Betrieb sehr unterschiedlich sein können, schwankt auch der innerbetriebliche Wert einer Gülle in Abhängigkeit vom Nährstoffgehalt. Grundsätzlich gilt: je höher der Nährstoffgehalt, desto höher ist der Wert.
Neben dem Nährstoffgehalt hängt der Wert der Gülle von weiteren Bedingungen ab. Weiter unten werden 4 Fälle mit ihren Auswirkungen auf den Wert der Gülle beschrieben.

Mineraldüngeräquivalent der Gülle

Die Berechnung des Mineraldüngeräquivalents wird im Folgenden beispielhaft an einer Mastschweinegülle mit einem durchschnittlichen Nährstoffgehalt bei 4,5 % Trockensubstanz aufgeführt:
NH4 - Gehalt        3,1 kg/m³ x 1,80 EUR/kg N        = + 5,58 EUR        
organisch gebundener Stickstoff (keine Bewertung):        .     0,00 EUR        
P2O5 - Gehalt:        2,1 kg/m³ x 2,00 EUR/kg P2O5        = + 4,20 EUR        
K2O - Gehalt:        2,7 kg/m³ x 1,00 EUR/kg K2O        = + 2,70 EUR        
Summe               .    12,48 EUR        

Der innerbetriebliche Wert der Durchschnitts-Mastschweinegülle beträgt somit 12,48 EUR/m³ (siehe Abbildung 1). Innerhalb der engen Spannbreite von 4 - 5 % Trockensubstanz (TS) treten jedoch Schwankungen von 5,00 EUR/m³ für Mastschweinegülle auf. Eine Milchviehgülle mit einem Trockensubstanzgehalt zwischen 8 - 9 % hat eine durchschnittlichen Wert von 10 EUR/m³. Die Schwankungsbreite beträgt 4,2 EUR/m³. Bei einer durchschnittlichen Ausbringmenge von 25 m³/ha tritt für einen Hektar eine Wertdifferenz von 100 - 125 EUR auf.
Abbildung 1
Unter welchen Bedingungen kann nun dieses Mineraldüngeräquivalent vollständig realisiert werden?

Fall A: Optimale Bedingungen

Für die optimale Ausnutzung der Nährstoffe müssen folgende Bedingungen gegeben sein:
  1. Die Ausbringung der Gülle erfolgt im Frühjahr, um eine maximale Ausnutzung des NH4 durch die Pflanze zu erreichen.
  2. Die Ausbringung erfolgt im Schleppschlauchverfahren bei bedecktem Himmel und auf einem aufnahmefähigen Boden. Unter diesen Bedingungen sind gasförmige NH4-Verluste minimiert.
  3. Der Boden hat für die Nährstoffe Phosphat und Kalium die Nährstoffversorgungsstufe C.
  4. Der Gülleanfall im Betrieb ist kleiner als 30 m3/ha und Jahr.
  5. Es liegen keine gesetzlichen Auflagen für die Verwertung der Gülle vor (z. B. Wasserschutzgebietsauflagen, Auflagen im Rahmen der Düngeverordnung).

Nur wenn diese Bedingungen in ihrer Gesamtheit eingehalten werden, kann der maximale Wert der Gülle pflanzenbaulich voll ausgeschöpft werden, d. h. die Nährstoffe in der Gülle ersetzen vollständig den Mineraldünger.

Fall B: Ungünstiger Termin

Im Fall B wird die Gülle im Sommer des Vorjahres auf das gehäckselte Stroh ohne vorherige Bodenbearbeitung ausgebracht. Eine Einarbeitung der Gülle erfolgt erst am darauffolgenden Tag. Unter diesen Ausbringungsbedingungen sinkt die Ausnutzung des NH4 auf 20 % des ursprünglichen Wertes. Der Wert des Stickstoffanteils in der Gülle sinkt bei Mastschweinegülle von 5,58 auf 1,12 EUR/m3. Der Gesamtwert dieser Gülle beträgt demzufolge nur noch 8,80 EUR/m³. Dies verdeutlicht, wie wichtig der Zeitpunkt der Ausbringung und die Witterungsbedingungen bei der Ausbringung für die Bewertung der Gülle sind.

Fall C: Hohe Versorgung bei P/K

Aus bodenkundlicher und pflanzenbaulicher Sicht ist in der Versorgungsstufe E eine Düngung mit P und/oder K nicht sinnvoll. Erfolgt trotzdem eine P- oder K-Düngung so ist sie im Prinzip wertlos. Die Nährstoffe P und K in der Gülle werden nicht ertragswirksam. In viehhaltenden Betrieben, die bereits langjährig Gülle in ihren Betrieben einsetzen, haben oft auf ihren hofnahen Schlägen die Versorgungsstufe E.
Wenn, wie im Falle C, Phosphat und Kalium in der Gülle nicht wirtschaftlich genutzt werden können, sinkt der innerbetriebliche Wert der Gülle bei Ausbringung im Sommer des Vorjahres auf Böden der Versorgungsstufe E bei Phosphat und Kalium auf 1,12 EUR/m³.

Fall D: Gesetzliche Auflagen

Liegt die Versorgungsstufe E für Phosphat oder Kalium vor, so ist laut Düngeverordnung lediglich eine Düngung in Höhe des Nährstoffexports vom Feld erlaubt. Weiter Güllemengen dürfen auf diesen Schlägen nicht ausgebracht werden. Befinden sich in unmittelbarer Umgebung keine Abnehmer für die Gülle, so sind überbetriebliche Ausbringungskosten von mindestens 3,00 EUR/m³ keine Seltenheit. Der abnehmende Betrieb wird die Ausbringungskosten gegen das in seinem Betrieb zu verwirklichende Mineraldüngeräquivalent verrechnen. Eine Abgabe der Gülle ist nur in Betriebe möglich, die zumindest Phosphat und Kalium pflanzenbaulich verwerten können.

Fazit

Die geschilderten Fälle stellen nur eine Auswahl von Kombinationen dar. Es liegt somit im Interesse des Landwirts, den innerbetrieblichen Wert der Gülle tatsächlich festzustellen. Er wird in der Regel mehr oder weniger weit vom Fall A entfernt sein. Auch der Tausch der Gülle zwischen rindvieh- und schweinehaltenden Betrieben optimiert den Einsatz der Gülle. Bevor weitere Probleme wie Qualitätsminderung bei Zuckerrüben, Kartoffeln oder Gemüse auftreten, macht es für bestimmte Betriebe sogar Sinn, die Gülle an fremde Betriebe abzugeben.

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