Bodengesundheitsdienst

Cross Compliance

Am 1. Januar 2005 sind in Deutschland die Cross Compliance-Regelungen in Kraft getreten. Nach einer Vorgabe der Europäischen Union wird dort u. a. der Erhalt der organischen Substanz im Boden und der Schutz der Bodenstruktur gefordert. Nur wer diese Forderungen erfüllt, kann weiterhin Direktzahlungen in Anspruch nehmen.
Die Forderungen gelten als erfüllt, wenn auf Betriebsebene wenigstens 3 Kulturen in der Fruchtfolge angebaut werden, wobei jede Kultur mindestens 15 % der Ackerfläche umfassen muss. Werden auf einem Betrieb mehr als 3 Kulturen angebaut, können die Flächen von 2 oder mehr Kulturen zusammengefasst werden, um den Mindestflächenanteil von 15 % zu erreichen. Zur Ackerfläche zählen auch alle Stilllegungsflächen sowie anderweitig aus der Produktion genommene Äcker. Als eigenständige Kultur gelten hier alle Hauptkulturarten, jedoch keine Zwischenfrüchte und Untersaaten. Alle Getreidearten, z. B. auch Sommerweizen sowie Winterweizen gelten jeweils als eigenständige Kultur. Flächen, auf denen mehrjährige oder Dauerkulturen angebaut werden, sind von dieser Fruchtfolgeregelung ausgenommen.
Wenn diese Vorgaben nicht eingehalten werden können, muss entweder jährlich eine Humusbilanz erstellt werden oder mittels regelmäßiger Bodenproben (spätestens alle 6 Jahre) der Humusgehalt aller Flächen kontrolliert werden. Hierbei dürfen, sowohl bei der Humusbilanz als auch bei der Bodenprobe, bestimmte Grenzwerte nicht unterschritten werden.
Die Humusbilanz wird mit Faustzahlen erstellt, wobei der im Humus enthaltene Kohlenstoff als Messgröße herangezogen wird. Je nach Kultur, Verbleib der Ernterückstände, Zwischenfruchtanbau und organischer Düngungsmaßnahmen werden Abfuhr und Zufuhr je Hektar und Jahr berechnet.
Können die Grenzwerte bei der Humusbilanz oder der Humusgehalt nach der Bodenuntersuchung nicht eingehalten werden, wird der Betriebsleiter dazu verpflichtet an einer Beratungsmaßnahme teilzunehmen.
Wenn Sie weitere Fragen zu Cross Compliance haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Kontakt).

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