Nährstoffvergleich im Rahmen der Düngeverordnung
Die Düngeverordnung (DV) ist seit 1996 in Kraft und wurde 2003 und 2007 überarbeitet. § 5 schreibt vor, dass Nährstoffvergleiche für Stickstoff und Phosphat jährlich zu erstellen sind.
Beim Nährstoffvergleich werden je Betrieb die Nährstoffmengen, die auf dessen Flächen ausgebracht werden, verglichen mit den Nährstoffmengen, die von den Flächen abgefahren werden.
Wer muss einen Nährstoffvergleich erstellen?
Grundsätzlich muss jeder landwirtschaftliche Betrieb einen Nährstoffvergleich anfertigen. Ausgenommen davon sind lediglich:
- Flächen, auf denen nur Zierpflanzen angebaut werden, Baumschul-, Rebschul- und Baumobstflächen sowie nicht im Ertrag stehende Dauerkulturflächen des Wein- und Obstbaus
- Flächen mit ausschließlicher Weidehaltung bei einem jährlichen Stickstoffanfall an Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft von bis zu 100 Kilogramm Stickstoff je Hektar, wenn keine zusätzliche Stickstoffdüngung erfolgt
- Betriebe, die auf keinem Schlag wesentliche Nährstoffmengen an Stickstoff oder Phosphat mit Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten, etc. ausbringen
- Betriebe, die abzüglich der Flächen nach den Nummern 1 und 2 weniger als 10 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche bewirtschaften
- Betriebe, die höchstens bis zu einen Hektar Gemüse, Hopfen oder Erdbeeren anbauen
- Betriebe mit einem jährlichen Nährstoffanfall aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft von weniger als 500 Kilogramm Stickstoff.
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Welche Fristen gibt es?
- Der Nährstoffvergleich muss spätestens am 31. März für das abgelaufene Düngejahr vorliegen. Dabei kann der Zeitraum beim ersten Mal frei gewählt werden, darf dann aber nicht mehr geändert werden. Für buchführende Betriebe empfiehlt es sich, das Wirtschaftsjahr vom 01.07. bis 30.06. zu verwenden. Die Daten können so direkt aus der Buchführung übernommen werden. Langfristig spielt es keine Rolle, wenn z. B. die zugekauften Düngemittel nicht den damit erzeugten Erntemengen zugeordnet werden.
- Nährstoffvergleiche sollten mindestens 9 Jahre aufbewahrt werden.
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Welche Möglichkeiten der Nährstoffvergleiche gibt es?
Seit der Neufassung der Düngeverordnung von 2007 gibt es nur noch den Nährstoffvergleich auf
Feld-Stall-Basis in Form einer Flächenbilanz oder in Form einer aggregierten Schlagbilanz. Vor 2007 gab es außerdem den Nährstoffvergleich auf Hoftor-Basis.
Grundsätzlich kann man selbst den Nährstoffvergleich formlos mit Tabellen und Taschenrechner erstellen. Es empfiehlt sich jedoch wegen der vielen Nebenbedingungen und Rechenschritte ein geprüftes EDV-Programm zu nutzen oder den Service des Bodengesundheitsdienstes in Anspruch zu nehmen. Beim Bodengesundheitsdienst ist eine einmalige Korrektur des Nährstoffvergleichs im Preis inbegriffen.
Ein Anmeldeformular sowie ein Merkblatt, mit Tipps zum Ausfüllen gibt es hier zum Herunterladen und Ausdrucken (
Download).
Wie werden die Nährstoffvergleiche erstellt?
Grundsätzlich kann jeder Betrieb die Nährstoffvergleiche selbst erstellen. Die notwendigen Tabellen sind bei den jeweiligen Ämtern für Landwirtschaft bzw. Landwirtschaftskammern erhältlich. Zusätzlich bieten verschiedene Institutionen und Firmen die Nährstoffvergleiche als Serviceleistungen an. Das Zusammenstellen der Datenbasis bleibt in jedem Fall Aufgabe des Landwirts.
Welche Vorteile bietet der Nährstoffvergleich?
Sind die Böden optimal versorgt (Versorgungsstufe C) und treten über mehrere Jahre deutlich positive oder negative Nährstoffsalden auf, stellt sich unvermeidlich die Frage nach der richtigen Düngungs- bzw. Fütterungsstrategie.
Eine Anreicherung der Böden mit Nährstoffen über den optimal versorgten Bereich hinaus ist sowohl aus betriebswirtschaftlichen als auch ökologischen Gründen nicht sinnvoll. Umgekehrt ist es ebenso wenig sinnvoll, bei optimaler Nährstoffversorgung des Bodens langjährig mit Nährstoffdefiziten zu arbeiten. In diesen Fällen wird die Bodenfruchtbarkeit negativ beeinflusst und somit die Ertragsfähigkeit des Bodens langfristig gemindert.
Im Rahmen der Düngeverordnung wird die Bewertung des Nährstoffsaldos nicht gefordert.
Für den einzelnen Betrieb ist es aber gerade der Saldo, der wichtige Ansatzpunkte zum effizienten Nährstoffeinsatz bietet. Für beratungstechnische Zwecke wird deshalb zur Zeit von der amtlichen Beratung eine Bewertung der Nährstoffsalden erarbeitet. Anhand des Nährstoffvergleichs können somit Schwachstellen bei der Düngung oder der Fütterung aufgedeckt und gezielt behoben werden.
Die Nährstoffvergleiche sind somit kein leidiges Übel, sondern vielmehr ein Instrument zur Optimierung und Kontrolle der betriebsinternen Wirtschaftsweise.
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