Witterung
Die nächste Hitzewelle steht vor der Tür. Auch diese soll wieder ab Sonntag von Unwettern mit starken Regenfällen unterbrochen werden.
Pflanzenschutz und Blattkrankheitenmonitoring
In der vergangenen Woche wurde an vielen Standorten die erste Fungizidmaßnahme durchgeführt. Die Schadschwelle ist bei 5 % befallener Blätter erreicht. Sie gilt für die Erstbehandlung weiterhin bis Ende Juli. Für Zweitbehandlungen gilt bereits jetzt bis Mitte August 15 % Schadschwelle.
Wie wird bonitiert?
Zur Ermittlung des Befalls kontrollieren Sie über den Schlag hinweg 100 Blätter im mittleren Blattbereich der Rübe. Die Schadschwelle ist überschritten, wenn 5 % der Blätter mit einem oder mehreren Erregern befallen sind. Hierzu zählen die meist auftretende Cercospora, aber auch Mehltau, Rost und Ramularia. |
Ergebnis des Blattkrankheitenmonitoring der KW 29:
Cercospora ist weiterhin dominierend der Haupterreger.
Im Falle einer Behandlung bleibt die Empfehlung bei der Mittelwahl weiterhin bei Propulse (1,2 l/ha) und Panorama (0,6 l/ha).
In den Hauptbefallslagen wird der Zusatz eines der Kupferpräparate empfohlen:
– Funguran Progress (Zul. 2 x 2,5 kg/ha oder max. ∑ 5 kg/ha) -> Empfehlung jew. 1,25 kg/ha)
– Yukon (Zul. 2 x 3,0 l/ha oder max. ∑ 6 l/ha) -> Empfehlung jew. 3 l/ha)
– Grifon SC (Zul. 2 x 1,8 l/ha oder max. ∑ 3,6 l/ha) -> Empfehlung jew. 1,8 l/ha)
– Recudo (Zul. 2 x 1,0 l/ha oder max. ∑ 2,0 l/ha) -> Empfehlung jew. 1,0 l/ha)
Zusätzlich seit vergangener Woche gilt die Notfallzulassung auch für:
– Coprantol Duo (Zul. 2 x 1,8 kg/ha oder max. ∑ 3,6 kg/ha) -> Empfehlung jew. 1,5 – 1,8 kg/ha)
Jetzt EUF-Proben ziehen!
Aktuell läuft die Sommerziehung der EUF-Proben. Teilweise ist viel Feuchtigkeit im Boden, so ist die Probenahme etwas einfacher. Damit können Sie die Forderungen der Düngeverordnung nach einer Düngebedarfsermittlung erfüllen. In roten Gebieten ist die Beprobung des Bodens ohnehin festgeschrieben. Falls Sie noch keine Proben angemeldet haben, sollten Sie diese möglichst bald im Rohstoffportal beantragen.
Glyphosat-Einsatz auf der Stoppel
Die Anwendungsmöglichkeiten von Glyphosat wurden deutlich eingeschränkt. Nicht mehr erlaubt ist beispielsweise die Anwendung zur Sikkation vor der Ernte oder in besonderen Schutzgebieten. Gegen perennierende Unkräuter wie Distel-, Winden- und Ampfer-Arten ist der Einsatz auf der Getreidestoppel allerdings weiterhin zulässig, wenn keine anderen Alternativen zur Verfügung stehen. Beachten Sie die Hinweise der LfL z. B. im Hinblick auf die Dokumentation: