
Nachzügler müssen handeln. Die EUF-Düngeempfehlung für Stickstoff aus dem Sommer und Herbst 2024 gilt für den Anbau 2025. Dann wird keine weitere Bodenuntersuchung auf Stickstoff im Frühjahr 2025 notwendig. Nur Proben, die aktuell noch abgegeben werden, sind im Rahmen der Düngeverordnung (DüV) anerkannt. Proben, die zu spät eingehen, erhalten keine N-Düngebedarfsermittlung gemäß DüV.
Bei Fragen wenden Sie sich an den Bodengesundheitsdienst (09331 / 91481) oder an Ihre Rübenabteilung.