Die EUF-Sommerkampagne ist im vollen Gange. EUF ist für die Düngeverordnung (DüV) und in „Roten Gebieten nach §13a DüV“ anerkannt. Eine zusätzliche Beprobung auf Nmin-Stickstoff im nächsten Frühjahr oder weitere Nährstoffe wird nicht benötigt.
Proben können aktuell noch über das Rohstoffportal angemeldet werden oder beim Bodengesundheitsdienst oder Ihrer Rübenabteilung als Kombi-Etiketten bestellt werden. Die notwendigen Sets (Etikett, Beutel, Blitzbinder) werden umgehend per Post zugestellt.