Die Ausbringung der Stickstoffdüngung im Herbst ist in Grünen und Gelben Gebieten zu Winterraps, Wintergerste und Zwischenfrüchten ohne Futternutzung grundsätzlich erlaubt. Dabei gilt die maximale Ausbringung von 60 kg Gesamt-N je Hektar oder 30 kg Ammonium je Hektar.
In Roten Gebieten darf Stickstoff zu Winterraps bis 30. September gedüngt werden, wenn durch eine repräsentative Bodenuntersuchung, z.B. mit EUF maximal 45 kg verfügbarer Stickstoff pro Hektar ausgewiesen werden.
Die Bodenproben können Sie umgehend aus der Vorfrucht bis zur Ernte der Vorfrucht und vor jeglicher Bodenbearbeitung entnehmen. Dann ist der Boden standorttypisch entleert und optimal für die Probenahme.
Daher: Bodenproben im Südzucker-Portal umgehend anmelden. Sie erhalten die EUF-Sets im Anschluss zugestellt.