Fotowettbewerb 2019 – Es summt am Zuckerrübenfeld

 

Die Gewinner 2019 –>

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Wissen Sie wo es am Rübenacker blüht? In der Karte finden Sie unsere Blühstreifen-Standorte.
Besuchen Sie einen unserer Blühstreifen und schicken Sie uns Ihr einmaliges Foto. Einsendeschluss ist der 31.08.2019.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an bluehstreifen@suedzucker.de.

Mitarbeiter der Südzucker AG sind von der Preisverleihung ausgeschlossen.

Weiter Informationen zum Blühstreifenprojekt der süddeutschen Zuckerwirtschaft

 

Hier können Sie am Gewinnspiel teilnehmen

 



Foto (*)




 

* Eingabe erforderlich

 

Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen im Rahmen des „Fotowettbewerbs 2019 der Südzucker AG“

§ 1 Anwendungsbereich, Pflichten und Kosten, Teilnahmeschluss

  1. Diese Bedingungen finden Anwendung, wenn Personen an dem Gewinnspiel im Rahmen des „Fotowettbewerbs 2019 der Südzucker AG“ des Veranstalters teilnehmen. Veranstalter des Gewinnspiels ist die Südzucker AG, Maximilianstraße 10, 68165 Mannheim.
  2. Die Teilnahme ist kostenlos und ohne Verpflichtung für die Teilnehmer.
  3. Eine Teilnahme ist möglich bis zum 31.08.2019.
  4. Wir behalten uns vor, das Gewinnspiel/Preisausschreiben jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu beenden oder zeitlich auszudehnen. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die Südzucker AG zu.

§ 2 Teilnahmeberechtigung, Ablauf des Gewinnspiels

  1. Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren. Mitarbeiter der Südzucker AG sowie Mitarbeiter von Kooperationspartnern, die mit der Erstellung oder Abwicklung des Gewinnspiels oder der Umfrage beschäftigt sind oder waren sind von der Teilnahme an dem Gewinnspiel ausgeschlossen. Eine Person darf mit max. drei Bildern einmalig am Gewinnspiel teilnehmen. Andernfalls ist die Südzucker AG berechtigt, diese Person vom Gewinnspiel auszuschließen.
  2. Die Teilnahme erfolgt durch Upload einer digital Bilddatei auf der Website www.bisz.suedzucker.de, dem Eintragen der erforderlichen Daten (Email-Adresse, Name, Vorname, Kurztext und Zustimmung der Teilnahmebedingung) sowie einem abschließenden Klick auf die Schaltfläche „Bild hochladen„.
  3. Die Gewinner werden ausgelost und per Email informiert.

§ 3 Preise

  1. Unter den Teilnehmern werden die folgenden Preise ausgelost:
  • ein Tablet (1. Preis)
  • ein Insektenhotel XXL (2. Preis)
  • zweimal je ein Taschenbuch „Mein Bienengarten“ und Blühstreifensaatgut (3. und 4. Preis)
  • zweimal je ein Südzucker Badetuch (5. und 6. Preis)
  1. Die Preise sind nicht übertragbar. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

§ 4 Datenschutz

Die erhobenen personenbezogenen Daten (Email-Adresse, Name, Vorname und ggf. Kurztext, ggf. Bildaufnahme) werden zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels genutzt, insbesondere zur Auslieferung der Preise gemäß diesen Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen. Die Südzucker AG ist in diesem Zusammenhang berechtigt, die Daten des Gewinners an Kooperationspartner zu übermitteln, um so die Auslieferung der Preise zu ermöglichen.

Im Übrigen wird auf die Informationen zum Datenschutz bei Fotowettbewerben mit Gewinnspielemöglichkeit verwiesen.

§ 5 Nutzungsrechteinräumung

  1. Der Teilnehmer erklärt, dass er selbst Urheber der hochgeladenen Lichtbilder ist und mittels des Hochladens der Fotos sowie der hier nachstehend eingeräumten Rechtsübertragung keine Rechte Dritter verletzt werden und dass insbesondere keine Rechte gegebenenfalls auf dem Lichtbild abgebildeter Personen der hier vorgenommenen Rechteeinräumung entgegenstehen und dass erforderlichenfalls solche Rechte durch den Teilnehmer vor dem Hochladen in unwiderruflicher Form eingeholt wurden.
  2. Mit dem Upload übertragt der Teilnehmer das einfache, nicht-ausschließliche Recht zur inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzung der Lichtbilder zu jedwedem Zweck, einschließlich der gewerblichen Nutzung und des Rechtes zur Unterlizensierung in dem hiermit zugleich eingeräumten Umfang. Der Teilnehmer verzichtet auf das Recht zur Urheberbezeichnung, so dass die Lichtbilder ohne entsprechenden Zusatz genutzt werden dürfen. Diese sowie die nachstehend weiter aufgeführten Rechtseinräumungen erfolgen in unwiderruflicher Weise.
  3. Die Rechtseinräumung umfasst insbesondere die Veröffentlichung, Verbreitung und Vervielfältigung der Lichtbilder in allen denkbaren Formen, gleich ob analog oder digital, in Printmedien oder dem Internet (einschließlich der Sendung auf mobile Endgeräte) und weiter die Nutzung der Lichtbilder zu eigenen oder fremden Geschäfts- oder Werbezwecken auf Ressourcen des Veranstalters oder Dritter (etwa im Rahmen von Social Media, z.B. facebook). Ebenfalls ist umfasst das Recht zur ganz oder teilweisen Bearbeitung oder Verfremdung, zur nur auszugsweisen Nutzung des Lichtbildes und zur Aufnahme in andere Darstellungsformen oder Sammlungen und Verbindung mit denselben.

§ 6 Haftung

  1. Eine Haftung der Südzucker AG – gleich aus welchem Rechtsgrund – besteht nur, wenn ein Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurde oder auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Haftet die Südzucker AG gemäß dem vorstehenden Absatz für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, so ist die Haftung auf den Umfang begrenzt, mit dessen Entstehen die Südzucker AG bei Vertragsschluss aufgrund der ihnen zu diesem Zeitpunkt bekannten Sachlage typischerweise rechnen musste.
  2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungs-gesetz sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten verschuldensunabhängigen Einstandspflicht oder wenn der betreffende haftungsbegründende Umstand arglistig verschwiegen wurde.
  3. Soweit die Haftung der Südzucker AG gemäß den Regelungen zu diesem Haftungsausschluss ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

§ 7 Rechtsweg, sonstige Regelungen, Kontakt

  1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  2. Die Südzucker AG behält es sich vor, Teilnehmer aus wichtigem Grund vom Gewinnspiel auszuschließen sowie Preise zurückzufordern, insbesondere wenn der berechtigte Verdacht oder Nachweis von Falschangaben, Manipulation, Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder sonstigen unerlaubten Handlungen vorliegt.
  3. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte: bluehstreifen@suedzucker.de, Tel.: 0635/9803383, Anschrift: Wormser Straße 11, 67283 Obrigheim/Pfalz