Bekämpfungsschwelle: Befallshäufigkeit aller Schaderreger.
Die Befallshäufigkeit ergibt sich als Summenwert aller Krankheiten, d. h. ein Blatt gilt dann als befallen, wenn es von mindestens einem Krankheitserreger (Cercospora, Mehltau, Ramularia oder Rost) befallen ist.
Ermittlung des Schwellenwertes
Zur Ermittlung des Schwellenwertes geht man diagonal durch den Rübenschlag und entnimmt von 100 Rüben aus dem mittleren Blattbereich (keine Herzblätter bzw. abgestorbene Blätter) je ein Blatt.
Als befallen gilt ein Blatt, wenn es mindestens einen pilzlichen Blattfleck aufweist.
Als befallen gilt ein Blatt, wenn es mindestens einen pilzlichen Blattfleck aufweist.
Bekämpfung nach Schadschwellenwerten
In Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Befallsauftretens ist eine Bekämpfung durchzuführen, sofern folgende Schwellenwerte überschritten sind:
Bis Ende Juli gilt ein Schwellenwert von 5, vom 1. August bis 15. August von 15 und ab 16. August ein Schwellenwert von 45 % Befallshäufigkeit für eine Erstbehandlung.
Der Schwellenwert für eine Zweitbehandlung liegt bis zum 15. August bei 15% und ab 16. August bei 45 %.
Nach erfolgter Zweitbehandlung gilt für eventuell erforderliche Folgebehandlungen unabhängig vom Termin ein Schwellenwert von 45 % befallener Blätter.
Tritt bereits relativ früh im Vegetationsverlauf (vor Ende Juli) bekämpfungswürdiger Befall auf (5 von 100 Blätter sind befallen), ist bei nachlassender Fungizidwirkung nach etwa (2 bis) 3 Wochen erneut mit dem Überschreiten des dann gültigen Schwellenwertes und einer damit verbundenen Folgehandlung zu rechnen.
Werden erste Symptome dagegen relativ spät (ab Anfang September) beobachtet, kann bis auf wenige Ausnahmen (anfällige Sorte, später Rodetermin) auf eine Behandlung ganz verzichtet werden.