Die Mietenabdeckung ist ein wichtiger Schutz der Rüben während der Lagerung am Feldrand. Laut Liefervertrag ist Mietenabdeckung für Rüben vorgeschrieben, die ab der 49. KW geliefert werden. Die Mietenabdeckung sollte ca. 3 Tage nach der Rodung erfolgen.
Die Hauptgründe für eine Mietenabdeckung sind:
- Anhaftenden Erde kann besser abtrocknen und reinigt sich bei der Verladung besser ab.
- Atmungsverluste werden verringert.
- Ein Einfrieren bzw. Auftauen der Rübenmiete wird verringert/ herausgezögert.
Das gängiste Material zur Mietenabdeckung ist Rübenschutzvlies. Dies kann sowohl händisch wie auch maschinell auf die Miete aufgebracht werden (unterschiedliche Vliesmaße für händische und maschinelle Mietenabdeckung). Je nach Region kommt auch Stroh zum Einsatz. Hierbei muss aber auf eine ausreichende Strohauflage geachtet werden. Außerdem muss gewährleistet sein, dass kein Stroh mit den Rüben in die Fabrik geliefert wird.
Überbetriebliche maschinelle Mietenabdeckung
Der Mietenschutz erhält die Verarbeitungsfähigkeit der Zuckerrüben, vermindert die Lagerverluste und verbessert die Erdabreinigung. Entscheidend für den Erfolg des Mietenschutzes ist, dass die Rüben abtrocknen und Niederschläge nicht in die Lagermiete eindringen.
Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass das Rübenschutzvlies das am besten geeignete Material ist. Es besteht aus vernadelten, endlosen Polypropylen Fasern, ist sehr reißfest und atmungsaktiv.
In den Südzucker Fabrikeinzugsgebieten gibt es unterschiedliche Formen des überbetrieblichen Mietenschutzes mit dem Rübenschutzvlies.
Drei Systeme der überbetrieblichen Mietenabdeckung haben sich bewährt: