Carbokalklagerung am Feldrand
- Lagerung so nah wie möglich am zu kalkenden Feld
- Nicht zu dicht an Wegrändern, Bäumen, Masten, Stromleitungen usw.
- Der Lagerplatz muss für den LKW erreichbar sein
- keine tiefe lockernde Bodenbearbeitung auf dem Lagerplatz vornehmen – bringt eine bessere Tragfähigkeit für den LKW!
Bedenken Sie, dass der Streuer nicht zum Transporteur werden darf. Das zu kalkende Feld sollte daher so nah wie möglich vom Lagerplatz entfernt sein. Bei weiteren Entfernungen (ab 1 km) ist der Streuer nach Absprache berechtigt, eine Zusatzvergütung zu erheben. Die Mindeststreumenge beträgt 5 t/ha.
- „Einen Platz an der Sonne“ auswählen
- Nicht in Senken, Mulden, „Wasserrinnen“ lagern
- Am besten auf Ackerflächen lagern
Carbokalk ist mit einem Trockensubstanzgehalt von ca. 70 % sehr gut am Feldrand lagerfähig. Carbokalk nimmt zwar während der Lagerung je nach Niederschlägen in einem bestimmten Umfang Feuchtigkeit über die Oberfläche auf. Bei korrekter Lagerung aber verdunstet durch Sonneneinstrahlung und Wind relativ schnell wieder Feuchtigkeit, sodass sich kein Nachteil für die Streufähigkeit ergibt. Daher darf der Lagerplatz nicht im Schattenbereich von Bäumen oder Gebäuden liegen.
Das Regenwasser muss von der Miete und dem direkten Umfeld abfließen können. Besonders bei der Lagerung an befestigten Wegen muss darauf geachtet werden, dass Regenwasser vom Feldweg nicht zum Mietenlagerplatz fließt.
Bei der Lagerung auf Ödland sind zum einen die rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen und Sie sollten gewährleisten, dass der Platz frei von Fremdkörpern wie Steinen, Hölzern und Unrat ist. Diese können die Streuqualität behindern und im schlimmsten Fall Schäden am Streugerät hervorrufen.
Gleiches gilt für hohen Pflanzenbewuchs auf der Lagerfläche. Auch dieser kann sehr leicht zu Verstopfungen im Streugerät führen und so die Streuqualität beeinflussen. Höherer Pflanzenbewuchs muss vor der Mietenanlage mechanisch eingearbeitet oder zumindest abgemulcht werden. Bei längerer Lagerung ist vor der Streuung der höhere Pflanzenbewuchs an den Mietenrändern zu beseitigen.Auch ein Blick nach ‚oben‘ ist bei der Wahl des Lagerplatzes wichtig. Carbokalkmieten dürfen nicht unter Strom-, oder Telefonleitungen abgelegt werden. In den Werken, die Carbokalk mit Kippern ausliefern, kann es schon bei der Mietenlage zu Problemen kommen.
Spätestens beim Beladen des Streufahrzeuges mit Radlader oder Kran muss der Landwirt auch berücksichtigen, dass der Schwenkbereich nach oben bis zu 5 m und mehr betragen kann. Dies kann bei tief hängenden Leitungen schon zu Stromschlägen führen, ohne dass die Leitung direkt berührt wird. Also hier gilt im Zweifelsfall lieber etwas mehr Abstand als zu wenig!
Lediglich wenn Kalk bei Frost gestreut werden soll, ist es sinnvoll diesen bei längerer Lagerung in trockenem Zustand abzudecken. Da ansonsten Feuchtigkeit in der obersten Schicht dazu führt, dass die Miete bei starkem Frost oberflächlich einfriert und im Extremfall nicht geladen werden kann bzw. die entstehenden Frostplatten im Streuer nicht zerkleinert werden und zu Verstopfungen führen und somit das Streubild verschlechtern.