Folgende Hinweise sind durch gesetzliche Verordnungen vorgegeben und finden daher in Ihrem Betrieb Berücksichtigung. Hierbei handelt es sich um Mindestanforderungen. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen und sonstige Bewirtschaftungsauflagen sind zusätzlich zu beachten.
- Es werden nur zugelassene Pflanzenschutzmittel verwendet. Die Anwendungshinweise und Wartezeiten der Pflanzenschutzmittel werden eingehalten.
- Die verwendeten Feldspritzen haben eine gültige Prüfplakette oder es liegt ein entsprechendes Prüfzeugnis vor.
- Die Pflanzenschutzmaßnahmen werden von Personen mit Pflanzenschutz-Sachkundenachweis durchgeführt.
- Flächenbezogene Obergrenzen bei der Düngemittelausbringung werden eingehalten.
- Für alle Schläge liegen für den Stickstoffbedarf Bodenuntersuchungen (jährlich) oder die länderspezifischen Beratungsempfehlungen vor.
- Für alle Schläge über 1 ha liegen für Phosphat Bodenuntersuchungen (mind. alle 6 Jahre) vor.
- Die jährlichen Nährstoffvergleiche auf Betriebsebene für Stickstoff und Phosphat liegen vor.
- Gülle, Jauche und flüssiger Geflügelkot usw. werden bei Ausbringung auf unbestelltes Ackerland unverzüglich eingearbeitet
- In der Zeit vom 01. November bis 31. Januar erfolgt keine Ausbringung von Gülle, Jauche oder flüssigem Geflügelkot.
Beachten Sie das Verbot bestimmter Düngemittel in der Rübenfruchtfolge!