Checkliste „gute landwirtschaftliche Praxis“

Folgende Hinweise sind durch gesetzliche Verordnungen vorgegeben und finden daher in Ihrem Betrieb Berücksichtigung. Hierbei handelt es sich um Mindestanforderungen. Weitergehende gesetzliche Bestimmungen und sonstige Bewirtschaftungsauflagen sind zusätzlich zu beachten.
  • Es werden nur zugelassene Pflanzenschutzmittel verwendet. Die Anwendungshinweise und Wartezeiten der Pflanzenschutzmittel werden eingehalten.
  • Die verwendeten Feldspritzen haben eine gültige Prüfplakette oder es liegt ein entsprechendes Prüfzeugnis vor.
  • Die Pflanzenschutzmaßnahmen werden von Personen mit Pflanzenschutz-Sachkundenachweis durchgeführt.
  • Flächenbezogene Obergrenzen bei der Düngemittelausbringung werden eingehalten.
  • Für alle Schläge liegen für den Stickstoffbedarf Bodenuntersuchungen (jährlich) oder die länderspezifischen Beratungsempfehlungen vor.
  • Für alle Schläge über 1 ha liegen für Phosphat Bodenuntersuchungen (mind. alle 6 Jahre) vor.
  • Die jährlichen Nährstoffvergleiche auf Betriebsebene für Stickstoff und Phosphat liegen vor.
  • Gülle, Jauche und flüssiger Geflügelkot usw. werden bei Ausbringung auf unbestelltes Ackerland unverzüglich eingearbeitet
  • In der Zeit vom 01. November bis 31. Januar erfolgt keine Ausbringung von Gülle, Jauche oder flüssigem Geflügelkot.

Beachten Sie das Verbot bestimmter Düngemittel in der Rübenfruchtfolge!