30.11.2022 BISZ News Dr. Dietmar Horn

Erinnerung zur Abgabe der Bodenproben

Nachzügler müssen rasch handeln. Die EUF-Düngeempfehlung für Stickstoff aus dem Sommer und Herbst 2022 gilt für den Anbau 2023. Dann wird keine weitere Bodenuntersuchung auf Stickstoff im Frühjahr 2023 notwendig. Nur Proben, die aktuell noch abgegeben werden, sind im Rahmen der Düngeverordnung anerkannt. Proben, die zu spät eingehen, erhalten keine N-Düngebedarfsermittlung gemäß Düngeverordnung (DüV).

Bei Fragen wenden Sie sich an den Bodengesundheitsdienst (09331 / 91481) oder an Ihre Rohstoffabteilung.