15.07.2022 BISZ News Dr. Dietmar Horn

Erste EUF-Düngeempfehlungen im Rohstoffportal

Die EUF-Untersuchung läuft rund um die Uhr (Foto: Bodengesundheitsdienst)

Das Justus-Liebig-Labor in Rain läuft im Hochbetrieb. Die ersten Düngeempfehlungen finden sich im Rohstoffportal und können dort abgerufen werden. EUF ist als zulässiges Verfahren für die Düngeverordnung (DüV) und in „Roten Gebieten gemäß § 13a DüV“ anerkannt. Eine zusätzliche Beprobung auf Phosphat oder Nmin-Stickstoff im nächsten Frühjahr wird nicht benötigt.

Die Stickstoffdüngung zu Winterraps im Herbst in „Roten Gebieten“ ist erlaubt, wenn über eine repräsentative Bodenuntersuchung, z. B. mit EUF, nachgewiesen wird, dass der im Boden verfügbare Stickstoff maximal 45 kg N pro Hektar beträgt.

Falls weitere Bodenproben im Südzucker-Rohstoffportal angemeldet werden: Einfach die Schlagdaten unter dem Menüpunkt BGD „neue Proben anmelden“ eingeben. Die Etiketten mit den Probenahme-Utensilien werden über die Rohstoffabteilung ausgegeben oder direkt postalisch zugestellt.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Rohstoffabteilung oder direkt beim Bodengesundheitsdienst (09331/91-481).