14.07.2023 BISZ News Dr. Dietmar Horn

EUF-Düngeempfehlungen im Rohstoffportal

EUF-Probenahme im Sommer aus Getreide genügt

Das Justus-Liebig-Labor in Rain läuft im Hochbetrieb. Die ersten Düngeempfehlungen finden sich im Rohstoffportal und können dort abgerufen werden. EUF ist als zulässiges Verfahren für die Düngeverordnung (DüV) und in „Roten Gebieten gemäß § 13a DüV“ anerkannt. Eine zusätzliche Beprobung auf Phosphat oder Nmin-Stickstoff im nächsten Frühjahr wird nicht benötigt.

Die Stickstoffdüngung zu Winterraps im Herbst in „Roten Gebieten“ ist erlaubt, wenn über eine repräsentative Bodenuntersuchung, z. B. mit EUF, nachgewiesen wird, dass der im Boden verfügbare Stickstoff maximal 45 kg N pro Hektar beträgt.

Weitere Bodenproben können im Südzucker-Rohstoffportal angemeldet werden. Die Etiketten mit den Probenahme-Utensilien werden direkt postalisch zugestellt.