Die Bodenprobenanalyse im Justus-Liebig-Labor in Rain (Foto: Bodengesundheitsdienst)
Das Justus-Liebig-Labor in Rain hat die EUF-Untersuchung von Böden gestartet. EUF ist für die Düngeverordnung (DüV) zugelassen und in „Roten Gebieten nach §13a DüV“ anerkannt. Eine zusätzliche Beprobung auf Phosphat oder Nmin-Stickstoff im nächsten Frühjahr oder weitere Nährstoffe wird nicht benötigt.
Weitere Proben können noch über das Rohstoffportal angemeldet werden. Die Sets (Etikett, Beutel, Blitzbinder) werden umgehend per Post zugestellt.