29.06.2023 BISZ News Dr. Dietmar Horn

EUF vor Raps in „Roten Gebieten“

Die Ausbringung der Stickstoffdüngung im Herbst ist in Grünen und Gelben Gebieten zu Winterraps, Wintergerste und Zwischenfrüchten ohne Futternutzung grundsätzlich erlaubt. Dabei gilt die Regelung, dass maximal 60 kg Gesamt-N je Hektar oder maximal 30 kg Ammonium je Hektar ausgebracht werden dürfen.

In Roten Gebieten darf bis einschließlich 30. September lediglich zu Winterraps Stickstoff in dieser Menge gedüngt werden, wenn durch eine repräsentative Bodenuntersuchung, z.B. mit EUF, ein Bedarf nachgewiesen wird. Ein Stickstoffbedarf besteht, wenn im Boden maximal 45 kg verfügbarer Stickstoff pro Hektar vorliegen.