Die Untersuchung von Böden auf Nährstoffe mit der EUF-Verfahren wird in vielen Betrieben genutzt, um eine umfassende Beurteilung des Bodens zu erhalten und die Vorgaben der Düngeverordnung (DüV) zu erfüllen, insbesondere die Regelungen gemäß § 13a DüV für „Rote und Gelbe Gebiete“.
Gelegentlich kommt es vor, dass Informationen zu Schlagdaten noch nicht vollständig vorliegen. Für eine genaue Düngeempfehlung ist es daher notwendig, nachträglich die angegebenen Schlagdaten anzupassen.
Die Anpassung kann im Südzucker-Rohstoff-Portal vorgenommen werden. Der Bodengesundheitsdienst wird im Anschluss die neuen Schlagdaten übernehmen, die Düngeempfehlung neu berechnen und im Rohstoff-Portal zur Verfügung stellen.