10.08.2016 ARGE Regensburg News Sebastian Siebauer Plattling

Blattkrankheiten Monitoring 32. KW

Witterungsbedingt ist der Cercospora Druck hoch. Je nach Rübendichte in der Region, der Rübenhäufigkeit auf dem Feld, der Bodenbearbeitung und der Sorte kann der Befall mit Blattkrankheiten sehr unterschiedlich sein.

In den Regionen “ nördliches Donautal“, „Gäuboden West“ und „Rottal“ wurde auf einzelnen Schlägen die Schadschwelle erneut überschritten und alle Rübenanbauer zum 2. Mal zur Kontrolle der Rübenfelder aufgerufen.

In den Regionen  „Gäuboden Osterhofen“ , „Gäuboden Straubing“ oder „Gäuboden Plattling“ differenzieren die Rübenschläge ebenfalls sehr stark, das heißt es gibt Schläge mit geringerem Befallsdruck aber auch Schläge mit sehr hoher Befallshäufigkeit trotz bereits 2 Behandlungen. Alle Rübenanbauer dieser Regionen erhalten eine 3. Kontrollaufruf.

Kontrollieren Sie bitte regelmäßig die Zuckerrübenbestände mit Hilfe der Blattrupfmethode.

Sie entnehmen nach dem Zufallsprinzip beim Durchqueren des Bestandes 100 Blätter. Nehmen Sie dabei immer nur ein Blatt aus dem mittleren Blattapparat einer Rübe. Jedes Blatt mit mindestens einem pilzlichen Blattfleck (z.B. Cercospora) wird gezählt und entspricht 1 %. Bis 15. August liegt die Schadschwelle bei 15 %, danach bei 45 %.

Liegt die letzte Behandlung 14 Tage oder länger zurück und ist der Befall mit pilzlichen Blattflecken über der Schadschwelle, empfehlen wir eine Folgebehandlung. Beachten Sie, dass

  1. das Zusatzmittel Funguran Progress nur 2 mal ausgebracht werden darf.
  2. die Wartezeiten bis zur Ernte der Zuckerrüben eingehalten werden. (Ortiva: 35 Tage, alle anderen Fungizide: 28 Tage). Die Kampagne wird vorraussichtlich um den 12. September beginnen.

 

Achten Sie bei Folgebehandlungen bitte auch auf einen Wirkstoffwechsel zwischen den Azolen.

In Abstimmung mit der amtlichen Beratung empehlen wir bei der ersten und zweiten Behandlung die Zumischung von 1,25 kg/ha Funguran Progress zu einem Standardfungizid.

Auf Flächen, die außerhalb des Hauptbefallsgebietes liegen, ist diese Zumischung nicht notwendig.

 

Boniturdaten_KW32

Informationen zu Behandlungsmitteln finden Sie im BISZ.