Die EUF-Untersuchung ist im vollen Gange
(Foto: Bodengesundheitsdienst)
In Bayern werden die roten Nitrat-Flächen (AVDüV und §13a DüV) in den nächsten Tagen erheblich ausgedehnt; die Presse berichtet von einer Ausweitung um 50 %. Unverändert muss je Kultur für mindestens einen roten Schlag bzw. Bewirtschaftungseinheit der Stickstoffgehalt im Boden über eine Bodenuntersuchung festgestellt werden.
Kein Problem mit der EUF-Untersuchung – daher: Situation prüfen, auf Nummer sicher gehen, zusätzliche EUF-Proben anmelden.
Bei Fragen wenden Sie sich an den Bodengesundheitsdienst (09331 / 91481) oder an Ihre Rohstoffabteilung.