Mietenanlage

Rübenmieten abfuhrgerecht anlegen

Südzucker wie Rübenanbauer haben das Ziel, die Zuckerrüben so sauber wie möglich, mit geringsten Verlusten und Beschädigungen der Rüben sowie termingerecht in die Fabriken zu liefern. Von großer Bedeutung ist dabei die richtige Anlage der Mieten.
Bereits zur Aussaat der Rüben muss an die Lagerung im Herbst gedacht werden:
  • Die Vorbeete sollten bei der Mausverladung mindestens 16 m breit sein, um ausreichend Lagerplatz zur Verfügung zu haben und dem Roder ausreichend Manövrierraum zu bieten.
  • Der spätere Lagerplatz darf nicht in einer Senke liegen, wo Oberflächenwasser nicht ablaufen kann.
  • Auch ein Wiesenuntergrund ist ungeeignet.
  • Er muss jederzeit über einen gut befahrbaren Weg mit LKW erreichbar sein.
  • Der Lagerplatz sollte nach Möglichkeit nicht in einer Sackgasse liegen, da eine Wendemöglichkeit für die Fahrzeuge witterungsbedingt nicht immer gewährleistet ist.
  • Bei der Überbrückung von Wegrainen und Gräben darf die Standfläche des LKW max. 1,5 m über bzw. unter dem Niveau der Rübenmiete liegen.
Rübenmieten sollten nach Möglichkeit an befestigten Wegen im Abstand von ca. 0,5- max. 5 m angelegt werden. (Foto: Südzucker AG)
Rübenmieten sollten nach Möglichkeit an befestigten Wegen im Abstand von ca. 0,5- max. 5 m angelegt werden. (Foto: Südzucker AG)
Der nächste entscheidende Vorgang ist die Rodung der Rüben. Wichtig ist dabei eine schonende Behandlung der Rüben bei der Rodung und Abladung.
  • Jede Bruchstelle erhöht die Atmungsverluste während der Lagerung und die Zuckerverluste im Schwemmwasser der Zuckerfabrik.
  • Die Fallhöhen müssen so gering wie möglich sein, da die Rüben ansonsten innere Risse bekommen und anschließend bei der Verladung Bruchverluste entstehen.
  • Am besten werden die Rüben mindestens zwei bis vier Tage vor der Abfuhr gerodet, damit sie etwas abtrocknen können und die anhaftende Erde bei der Verladung besser abgereinigt wird.
Um Verluste bei der Verladung mit dem selbstfahrenden Rübenreinigungslader (Maus) zu vermeiden:
  • muss der Untergrund eben, ohne Furchen oder Radspuren sein. Idealerweise fährt der sechsreihige Vollernter im „Hundegang“ jeweils seitlich an die Miete heran, um die Rüben abzuladen.
  • Bei der Fußbreite sollte die Aufnahmebreite der Maus (in der Regel 8 m, neuere Geräte bis 10 m) ausgeschöpft, aber nicht überschritten werden. Je höher die Miete ist, desto geringer ist die Oberfläche. Sie kühlt langsamer aus und ist daher bei Frost weniger empfindlich.
  • Der Abstand der Miete zum Weg sollte mindestens 3 m betragen. Der maximale Abstand ist durch die Länge der Überladebänder 8 m begrenzt. (Bei der z.T. noch eingesetzten Technik mit Bagger und Reinigungsband muss auf einen Abstand von 6 m zwischen Miete und LKW geachtet werden, da dieser Raum als Standplatz für das gezogene Reinigungsband benötigt wird).
  • An der Stirnseite, an der das Ladegerät mit der Arbeit beginnt, werden mindestens 15 – 20 m Rangierfläche benötigt, auf der gegenüberliegenden Seite genügt ein Abstand von 5 m.
  • An Feldwegen müssen die herausragenden Äste von Bäumen bis zu einer Höhe von 4 m entfernt werden, um Beschädigungen am Ladegerät zu vermeiden (grafische Darstellung mit wichtigen Tipps zur Mietenanlage).
  • Bei der Bodenbearbeitung des Schlages nach der Rodung soll neben der Miete ein Streifen von mindestens 1 m Breite unbearbeitet bleiben, damit die Maus noch problemlos laden kann und genügend Platz verbleibt, um bei einer Mietenabdeckung neben der Miete herlaufen zu können. Soll die Miete mit Rübenvlies vor Frost geschützt werden, muss der Abstand mindestens einer Schlepperbreite entsprechen.

Mietenanlage bei Mausverladung

Fazit:

Für eine reibungslose und verlustarme Rübenabfuhr muss die Rübenmiete optimal angelegt sein. Dabei ist der Landwirt mit der Auswahl des Schlages und Lage der Miete genau so verantwortlich wie der Roderfahrer. Nachlässigkeiten können erhebliche finanzielle Einbußen zur Folge haben. Achten Sie daher darauf, dass Ihre Mieten abfuhrgerecht angelegt sind, damit ein problemloser Abtransport erfolgen kann.

Infos zur Mietenabdeckung–>

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