10.11.2016 ARGE Zeitz News Andreas Krumholz Brottewitz

Zeit für Mietenschutz – Überbetriebliche Mietenpflege

Pünktlich zum Mietenschutzaufruf stellt sich winterliches Wetter mit Nachttemperaturen unter 0°C ein. Deshalb sollten Sie Ihre Mieten zudecken, um die Verarbeitungsfähigkeit zu erhalten. Laut Branchenvereinbarung besteht für Zuckerrüben, die ab der 49. KW zur Lieferung geplant sind die Abdeckpflicht ab 15. November.

  • Decken Sie die Rüben umgehend (bzw. spätestens 3-5 Tage nach der Rodung) mit Vlies zu. Auch bei Plus-Temperaturen haben die Rüben unter Vlies keine höheren Verluste.  Trockene Rüben erhöhen die Lagerfähigkeit erheblich. Deshalb ist die Miete vor Niederschlägen zuzudecken.
  • Decken Sie die gesamte Zuckerrübenmiete (incl. Anfang, Ende und Fuß der Miete) zu.
  • Ebnen Sie eventuelle Spuren und Erdwülste neben der Miete ein. Bei Frost läuft die Aufnahme der Verlademaus auf dem Wulst – Folge: Rübenverluste!
  • Nehmen Sie das Vlies erst unmittelbar vor der Verladung wieder von der Miete.

Südzucker behält sich in Absprache mit dem Verband vor, bei auftretenden Verarbeitungsproblemen nicht oder nicht ordnungsgemäß zugedeckte Rübenmieten zurückzuweisen.

Mietenanlage bei maschineller Vliesabdeckung
Immer mehr Betriebe können die Arbeit des Mietenschutzes nicht mehr selbst vornehmen und fragen nach einer Möglichkeit der Mechanisierung.
Folgende Dienstleister bieten regional die maschinelle Vliesabdeckung an:

  • Ladegruppe Niedercunnersdorf
    Agro-Service GmbH Niedercunnersdorf, Am Bahnhof, 02708 Kottmar/OT Niedercunnersdorf (Frau Würsig: 035875/67618; daniela.wuersig@agroservice-nc.de)
  • Ladegruppen Theinert und Kemming/Lommatzsch
    Agrardienste Wuhnitz GmbH, Wuhnitz Nr. 22, 01623 Lommatzsch (Herr Isensee: 0177/5145080; f-j.isensee@arntitzhof.de)
  • Ladegruppe Jessen
    Agravis Fläming-Mittelelbe GmbH, Rackith Am Bahnhof, 06901 Kemberg/OT Rackith, (Herr Sens: 0151/11345947; s.sens@afm-rackith.de)

Bitte beachten Sie bei der Mietenanlage, dass 3 m Platz zum Feldrand vorhanden sind, da der Schlepper um die Rübenmiete fahren muss, um das Vlies mit einer Scheibe in die Miete zu drücken. Beachtet werden muss aber auch die Überladeweite der Lademaus von 12 bis max. 14 m, je nach örtlichen Gegebenheiten. Nehmen Sie bitte im Zweifelsfall Rücksprache mit Ihrer Ladegruppe.

Ihren geplanten Liefertermin finden Sie im Rohstoffportal. Die „Wirtschaftserschwernis für Mietenpflege“ in Höhe von 1,30 Euro/t reine Rübe kann durch den Anbauer an den Dienstleister abgetreten werden. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung über das Rübengeld.

„Schnee-Paddel“ zum Lösen des Vlieses bei Frost