15.02.2017 ARGE Regensburg News Stephan Steinberger (RSZ) Plattling Rain

Aktuelle Hinweise vom 15. Februar – Keimprobe anlegen, Bodenproben anmelden!

Witterung
In den nächsten Tagen sind noch Nachtfröste vorhergesagt. Danach bleiben die Temperaturen auch nachts über dem Gefrierpunkt, es wird regnerisch.

Hecken und Bäume ausschneiden
Die angekündigten Nachtfröste sollten die Befahrbarkeit der Schläge noch ermöglichen. Nutzen Sie dies, um Hecken und Bäume neben Ihren heurigen Rübenschlägen auf den Stock zu setzen oder zuzuschneiden. Diese Maßnahme ist nach Bundesnaturschutzgesetz nur noch bis 28. Februar erlaubt. Ab 1. März ist nur ein schonend durchgeführter Form- und Pflegeschnitt zulässig. Hecken und Bäume dürfen allerdings auch jetzt nicht gänzlich beseitigt werden. Kontrollieren Sie auch die Feldwege, auf denen im Herbst Ladegeräte und LKWs zu Ihren Mieten fahren.

Keimprobe bei überlagertem Saatgut
Im vergangenen Jahr kam es zu Ausfällen bei überlagertem Saatgut. Einige Bestände mussten umgebrochen und nachgesät werden.
Das Saatgut sollte kühl, vor allem aber bei niedriger Luftfeuchte gelagert werden. Durch die Aktivierung des Saatgutes gilt dies insbesondere. Führen Sie eine Keimprobe mit dem Saatgut der letzten Saison durch, um die Keimfähigkeit zu ermitteln und nicht erst nach der Aussaat böse Überraschungen zu erleben. So machen Sie es richtig:

Sie benötigen dazu eine leere Plastikdose, ausgelegt mit leicht angefeuchtetem Küchenkrepp (2-3 Lagen). Verteilen Sie 50 Pillen auf das Küchenkrepp. Die Plastikdose verschließen und bei Raumtemperatur ohne direkte Sonneneinstrahlung aufstellen. Die Keimfähigkeit kann nach ca.10 Tagen ausgezählt werden.
Wenn etwa 80 bis 90 % der Pillen keimten, ist das Ergebnis der Keimfähigkeitsprüfung zufrieden stellend und die Aussaat möglich.  (Ausführliche Beschreibung HIER)

Praxis-Tipp: Wenn Sie eine weitere Dose bei niedrigerer Raumtemperatur (5 – 15 °C) aufstellen, entspricht dies besser den Bodentemperaturen bei der Aussaat. Dann dauert die Keimung zwar länger, es ist allerdings auch eine bessere Aussage bezüglich der Triebkraft möglich.

EUF-Untersuchungen anmelden
In der vergangenen Woche konnten Sie noch das Restsaatgut für den 2017er Anbau bestellen. Als nächstes steht die Anmeldung der EUF-Untersuchungen an. Gehen sie dazu auf den Link BGD  >  Feldfrüchte. Hier können Sie neue Schläge und damit neue Untersuchungen anlegen.

In der neuen Düngeverordnung wird die Steigerung der Düngeeffizienz oberste Priorität haben. Beachten Sie daher die Hinweise, die auf den Winterversammlungen genannt wurden! Hier noch einmal zusammengefasst in Kürze:

  1. Düngen Sie teilflächenspezifisch! (max. Parzellengröße ca. 3 ha)
  2. Teilen Sie die einzelnen Schläge nach unterschiedlichen Bedarfsgebieten ein:
    1. ackerbaulicher, optischer Eindruck (Bodenarten, Pflanzenwachstum, Gelände,…)
    2. Bodenschätzung (Bodenarten, Ackerzahl gem. Karte im Mehrfachantrag)
    3. Bodenkundliche Kartierung (im Bayernatlas: http://www.geoportal.bayern.de)
  3. Melden Sie für jede Bedarfsparzelle eine einzelne EUF-Bodenuntersuchung an, damit Sie je Probe eine Empfehlung erhalten.

Untersuchen Sie mindestens die Schläge, auf denen 2018 Rüben angebaut werden sollen. Beachten Sie, dass Sie auch auf Schlägen ohne Rüben in der Fruchtfolge eine Bodenuntersuchung brauchen, um bei Phosphat und Kali im optimalen Versorgungsbereich zu bleiben. Zudem ergibt sich aus der Düngeverordnung eine Untersuchungspflicht (alle 6 Jahre) für Phosphat.

Neben Rüben kann die EUF-Untersuchung auch für andere Kulturen durchgeführt werden. Fast ein Drittel der südbayerischen Proben wurde in den letzten Jahren für Mais, Kartoffel und Winterweizen gemacht.

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