07.03.2024 BISZ News Kuratorium

Anbaufläche 2024

Bitte orientieren Sie sich bei der Planung Ihrer Anbaufläche 2024 an Ihrer Kontraktmenge im Zuckerrüben-Liefervertrag. Ein bewusster Anbau von Überrüben wird nicht toleriert. Wir möchten Sie bereits jetzt darauf hinweisen, dass sich Südzucker vorbehält, bei Anbauern mit deutlicher Überschreitung der Kontraktrüben durch Flächenausdehnung (tatsächliche Anbaufläche 2024 deutlich über Mindestfläche im Zuckerrüben-Liefervertrag 2024) nicht alle Überrüben abzunehmen. Bei der Abnahme von Überrüben, die bekannterweise gemäß Rübenliefervertrag nicht in beliebiger Höhe garantiert ist, wird selbstverständlich das Ertragsniveau des Anbaujahres 2024 berücksichtigt.

 

Bitte haben Sie hierfür Verständnis. Nur wenn alle Anbauer die notwendige Anbaudisziplin wahren und den Anbau nicht über die Kontraktmenge ausdehnen, verhindern wir, dass die Kampagnen zu lange und die Märkte destabilisiert werden.