25.03.2024 BISZ News Dr. Dietmar Horn

Betrieblicher Nährstoffeinsatz nach DüV aufzeichnen

Der jährliche betriebliche Nährstoffeinsatzes für Stickstoff und Phosphat muss für jeden Betrieb bis zum 31. März für das jeweils abgeschlossene Düngejahr aufgezeichnet werden.

Zur Erfüllung der Aufzeichnungspflicht des betrieblichen Nährstoffeinsatzes stellen wir Ihnen die Aufzeichnungstabelle nach Anlage 5 der DüV mit Erläuterung zur Verfügung.