05.12.2023 BISZ News Dr. Dietmar Horn

Erinnerung zur Abgabe der Bodenproben

Nachzügler müssen handeln. Die EUF-Düngeempfehlung für Stickstoff aus dem Sommer und Herbst 2023 gilt für den Anbau 2024. Dann wird keine weitere Bodenuntersuchung auf Stickstoff im Frühjahr 2024 notwendig.

Nur Proben, die aktuell noch abgegeben werden, sind im Rahmen der Düngeverordnung (DüV) anerkannt. Proben, die zu spät eingehen, erhalten keine N-Düngebedarfsermittlung gemäß DüV.