In fast allen Bundesländern werden aktuell die roten Nitrat-Flächen (§13a DüV) wieder ausgedehnt. Je nach Bundesland geschieht dies sehr unterschiedlich; in einigen Ländern werden die roten Gebiete aber erheblich zunehmen. Je nach Land ist für rote Gebiete eine verpflichtende Bodenuntersuchung und/oder eine Wirtschaftsdüngeruntersuchung vorgeschrieben. Allein schon aus fachlicher Sicht ist die regelmäßige Feststellung der Nährstoffgehalte im Boden und in den Wirtschaftsdüngern unabdingbar.
Kein Problem mit der EUF-Untersuchung – daher: Situation prüfen, auf Nummer sicher gehen, zusätzliche EUF-Proben im Rohstoffportal anmelden.
Bei Fragen zur EUF-Bodenuntersuchung wenden Sie sich an den Bodengesundheitsdienst (09331 / 91481) oder an Ihre Rübenabteilung.