Hochbetrieb im Justus-Liebig-Labor in Rain: EUF ist im Rahmen für die Düngeverordnung (DüV) und in „Roten Gebieten gemäß § 13a DüV“ anerkannt. Eine zusätzliche Beprobung auf Phosphat oder Nmin-Stickstoff im nächsten Frühjahr wird nicht benötigt. Weitere Nährstoffe wie Kali, Kalk, Magnesium, Schwefel und Bor werden erfasst.
Bei der Anmeldung über das Südzucker-Rohstoffportal haben die Landwirte die vollständigen Sets (Etikett, Beutel, Blitzbinder) für die Probenahme bereits erhalten. Weitere Etiketten werden als „Kombi-Etiketten“ verschickt. Für diese Proben erfolgt die händische Erfassung nachträglich bei Eingang der Proben im Labor.
Bei Fragen erhalten Sie weitere Infos bei Ihrer Rohstoffabteilung oder direkt beim Bodengesundheitsdienst (09331/91-481).