29.07.2022 BISZ News Dr. Dietmar Horn

Herbstdüngung auf „Roten Flächen“ (DüV)

Auf „roten Flächen“ ist zu Wintergerste, Winterraps (Ausnahme siehe unten) und Zwischenfrüchten ohne Futternutzung keine Herbstdüngung erlaubt. Grünlanddüngung über flüssige organische Düngemittel ist ab 01.09. bis Sperrfristbeginn (01.11.) auf max. 60 kg gesamt N/ha begrenzt (inkl. Düngung nach dem letztem Schnitt).

Ein Ausnahme gibt es für Winterraps. Winterraps darf auf Roten Flächen im Herbst nur gedüngt werden (max. 60 kg N/ha bzw. 30 kg Ammonium-N/ha), wenn jetzt im Sommer nachgewiesen wird, dass die „im Boden verfügbare Stickstoffmenge“ ≤ 45 kg N/ha beträgt. Der Wert kann für den Einzelschlag oder für eine Bewirtschaftungseinheit (Achtung: siehe Definition Bewirtschaftungseinheit in den einzelnen Bundesländern) ermittelt werden. Vorteilhaft erfolgt dies über die EUF-Untersuchung. Der Wert für die „im Boden verfügbare N-Menge“ steht auf der Rückseite der EUF-Düngeempfehlung in Zeile 6 der Stickstoffdüngebedarfsermittlung.

Der EUF-Kunde erhält gleichzeitig eine vollständige EUF-Untersuchung mit allen wichtigen Nährstoffen für den kompletten Rapsanbau und hat danach keinen Aufwand mehr. Sie brauchen sonst keine weiteren Nachweise.

Raps ist eine Kultur, die stark auf eine angepasste Düngung vor allem mit Stickstoff Phosphat und Bor reagiert. Halten Sie Ihre Stickstoffwerte in der eigenen Hand. Nutzen Sie in Zeiten extrem hoher Düngekosten die EUF-Düngeempfehlung für Ihre angepasste Rapsdüngung. Ihr Bodengesundheitsdienst berät Sie gerne.