26.06.2023 BISZ News Dr. Dietmar Horn

Nmin-Werte 2024 jetzt mit EUF ermitteln

Die EUF-Untersuchung läuft rund um die Uhr (Foto: Bodengesundheitsdienst)

In der Düngeverordnung (DüV) ist „die im Boden verfügbare Stickstoffmenge“ – häufig als Nmin-Wert bezeichnet – Bestandteil der Stickstoff-Düngebedarfsermittlung. Für Betriebsflächen in „Roten Gebieten“ kann der Wert durch die DüV-anerkannte EUF-Bodenuntersuchung bereits jetzt erfasst und ausgewiesen werden.

Hierfür reicht bei Vorfrucht Getreide die EUF-Probenahme im Sommer 2023. Durch die N-Aufnahme aus Getreide sind die Böden standorttypisch entleert. Eine ideale Voraussetzung, den Status für das neue „Nährstoffjahr“ festzustellen und den Bedarf an Stickstoff für die nächste Hauptfrucht in 2024 zu ermitteln.