22.06.2023 BISZ News Dr. Dietmar Horn

Stickstoff bei Sommerprobenahme in „Roten Gebieten“

In der Stickstoff-Düngebedarfsermittlung nach § 4 Absatz 1 Düngeverordnung (DüV) ist u.a. die im Boden verfügbare Stickstoffmenge entscheidend. Sie wird bei der EUF-Bodenuntersuchung und -Düngeberatung ausgewiesen. Dieser Wert wird bereits bei der Untersuchung in der Vorfrucht im Sommer ermittelt und ist anerkannt in der DüV, auch in „Roten Gebieten“.

Durch die N-Aufnahme aus Getreide sind die Böden standorttypisch entleert. Eine ideale Voraussetzung, den Status für das neue „Nährstoffjahr“ festzustellen und den Bedarf an Stickstoff für die nächste Hauptfrucht in 2024 zu ermitteln.