11.07.2022 BISZ News Dr. Dietmar Horn

Stickstoffdüngung im Herbst zu Winterraps in „Roten Gebieten“

Die Ausbringung der Stickstoffdüngung im Herbst ist auf Normalflächen (Grüne und Gelbe Flächen) erlaubt. Es gilt die Regelung, dass maximal 60 kg Gesamt-N je Hektar oder 30 kg Ammonium je Hektar ausgebracht werden.

Auf „Roten Flächen“ darf bis Ablauf des 1. Oktober zu Winterraps (und zu Wintergerste und Zwischenfrüchten ohne Futternutzung) kein Stickstoff gedüngt werden.

Für Winterraps gilt die Ausnahme, dass Stickstoff gedüngt werden darf, wenn über eine repräsentative Bodenuntersuchung, z. B. mit EUF, für jeden Schlag bzw. jede Bewirtschaftungseinheit nachgewiesen wird, dass der im Boden verfügbare Stickstoff maximal 45 kg N pro Hektar beträgt.