Auf roten Flächen (DüV §13a) muss die im Boden verfügbare Stickstoffmenge für jede Kultur über eine Bodenuntersuchung festgestellt werden.
Kein Problem mit der EUF-Untersuchung.
Daher: Situation prüfen, fehlende EUF-Proben anmelden, Probenahme aus max. 30 cm Tiefe, Probenrückgabe über Rübenfahrzeuge möglich.
Bei Fragen wenden Sie sich an den Bodengesundheitsdienst (09331 / 91481) oder an Ihre Rübenabteilung.